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Beitragsordnung

Die IMW e.V. steht natürlichen Personen, Selbstständigen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen offen, die eine Fördermitgliedschaft erwerben können.

Die Mitgliedschaft beträgt mindestens drei volle Kalenderjahre. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres per Einschreiben gekündigt wird.

Der Beitrag wird per Lastschrifteinzug erhoben.

Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe auch bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr fällig. Eventuelle Änderungen des Beitrages werden unter www.imw-ev.de in der jeweils gültigen Fassung unter der Rubrik: Mitglieder, Beitragsordnung jeweils bis August des laufenden Jahres veröffentlicht und gelten ab dem 01.08. des laufenden Jahres für bestehende und Neumitglieder gleichermaßen.

Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen von Anschriften, Namen, Bezeichnungen sowie Bankdaten unmittelbar nach Bekanntwerden an den Verein schriftlich oder per Email an online@imw-ev.de zeitnah zu melden.

Mitglieder sind damit einverstanden, dass die, im Zusammenhang mit der beantragten Mitgliedschaft stehenden, Daten gespeichert werden und an die betroffenen Landes-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die Kooperationspartner zum gleichen Zweck übermittelt werden, soweit dies zur üblichen Betreuung oder ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglichen Beziehung erforderlich ist. Die Vorschriften des Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.

Die Mitgliedschaft ist unabhängig von der Übernahme etwaiger Verbandsämter und Funktionen.

Beitragsdaten: siehe bitte aktueller Aufnahmeantrag

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