Berlin, 31.10.2023
„Die komplizierten Genehmigungsverfahren und Vorschriften bei der Umsetzung von Investitionen sind eines der größten Wachstumsbremsen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. In einer Zeit von multiplen Krisen haben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ihre Belastungsgrenze mehr als erreicht. “, so IMW Vorstand Susan Kessler. Aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann stehen Unternehmen vor einem „Bürokratie-Burnout“. Die Entlastung der Bürokratie wie auch von Unternehmerinnen und Unternehmern ist deshalb ein Versprechen, das die Ampelparteien auch im gemeinsamen Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Ende August 2023 ließ die Bundesregierung der Vereinbarung erste Taten folgen: Die auf Grundlage einer Umfrage bei Verbänden erarbeiteten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden vom Kabinett beschlossen. Von dem künftigen Gesetz sollen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Ergänzend beschlossen: Deutschland und Frankreich wollen einen Maßnahmenkatalog zum Abbau von Bürokratie auf europäischer Ebene umsetzen.
Aktueller Sonderbericht mit allen Maßnahmen
Die überbordende Bürokratie ist auch aus Sicht der Bundesregierung ein zentrales Investitionshemmnis. Ende Oktober folgte jetzt ein weiterer Schritt zur Lichtung des „Bürokratie-Dickichts“. Der vom Bundeskabinett beschlossene Sonderbericht zum Bürokratieabbau gibt einen Überblick über eine ganze Bandbreite an Maßnahmen, die die Bundesregierung beim Bürokratieabbau bereits abgeschlossen, in Bearbeitung oder geplant hat. Er ergänzt dabei die Verbändeabfrage, das Bürokratieentlastungsgesetz IV und die europäische Initiative zum Bürokratieabbau. Der Sonderbericht der Bundesregierung trägt den Titel „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ und wird nun dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat zur weiteren Beratung übermittelt.
Aktueller Sonderbericht mit allen Maßnahmen
Die überbordende Bürokratie ist auch aus Sicht der Bundesregierung ein zentrales Investitionshemmnis. Ende Oktober folgte jetzt ein weiterer Schritt zur Lichtung des „Bürokratie-Dickichts“. Der vom Bundeskabinett beschlossene Sonderbericht zum Bürokratieabbau gibt einen Überblick über eine ganze Bandbreite an Maßnahmen, die die Bundesregierung beim Bürokratieabbau bereits abgeschlossen, in Bearbeitung oder geplant hat. Er ergänzt dabei die Verbändeabfrage, das Bürokratieentlastungsgesetz IV und die europäische Initiative zum Bürokratieabbau. Der Sonderbericht der Bundesregierung trägt den Titel „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ und wird nun dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat zur weiteren Beratung übermittelt.
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"Unsere Unternehmen leiden an einem Bürokratie-Burnout. Dagegen haben wir mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und einer europäischen Bürokratieabbauinitiative starke Maßnahmen auf den Weg gebracht. " erklärt Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz (Foto: Dominik Butzmann)