Berlin, 26.01.2024
Ein wichtiger Schritt zur Linderung des chronischen Fachkräftemangels ist zweifellos das in Teilen schon im vergangenen Herbst in Kraft getretene neue „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Ziel des seit Jahren auch von der IMW geforderten Gesetzes ist es, dem Wunsch deutscher Unternehmen nachzukommen und dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften entgegenzuwirken. Ob in der IT, im Handwerk und der Logistik und in der Pflege oder in vielen anderen Branchen – überall herrscht hoher Bedarf an Fachpersonal. Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" soll die Hürden senken bei der Einwanderung von Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten, also aus Nicht-EU-Ländern, nach Deutschland. Die neuen Regeln treten in drei Schritten in Kraft, damit die Behörden rechtzeitig ihre Umsetzung vorbereiten können. Ausführlich nachzulesen sind alle Details auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch.
Blaue Karte EU
Interessierte Akademiker und Fachkräfte aus Drittstaaten können von nun an mit der Blauen Karte EU nach Deutschland einwandern - ohne Vorrangprüfung, ob Deutsche oder EU-Bürger verfügbar wären, und ohne den Nachweis von Sprachkenntnissen. Die Gehaltsgrenzen zur Vermeidung von Lohndumping werden für Berufsanfänger und sogenannte Mangel- oder Engpassberufe auf 45.300 Euro im Jahr 2024 für alle anderen Berufe gesenkt. Für die IT-Branche gilt, dass auch Fachkräfte ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie eine vergleichbare, mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen können.
Mehr Flexibilität bei der Anerkennung von Abschlüssen
Wer als Fachkraft mit Berufs- oder akademischer Ausbildung alle Voraussetzungen erfüllt, hat nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bisher hatten Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum. Außerdem entfällt die Beschränkung auf eine Tätigkeit im erlernten oder studierten Berufsfeld. Eine gelernte Mechanikerin etwa kann auch in der Logistik arbeiten. Ausnahmen sind reglementierte Berufe, zum Beispiel in den Bereichen Medizin, Recht oder Lehre. Und auch bei Berufskraftfahrern wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erleichtert.
Ab März 2024 dürfen auch Fachkräfte in Deutschland arbeiten, deren Abschluss hierzulande zwar nicht anerkannt ist, die aber eine in ihrem Heimatland etablierte Ausbildung durchlaufen haben. Diese muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Hinzukommen müssen zwei Jahre Praxiserfahrung in dem angestrebten Beruf.
Weltoffenheit ist überlebenswichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das gerade vom Bundestag beschlossene, modernisierte Einbürgerungsgesetz sind unverzichtbar, um dringend benötigte qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und hier lebende ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten. Vorstand Susan Kessler lässt deshalb keinen Zweifel an der Position der IMW: „Abschottung, Ausgrenzung, Ausländerfeindlichkeit sind völlig falsche Signale für unsere global vernetzte Wirtschaft und gefährden letztlich unseren Wohlstand. Die Politik bleibt weiter gefordert, Probleme zu lösen, Reformen anzustoßen und umzusetzen. Unsere Gesellschaft und Unternehmen zeigen in diesen Tagen Gesicht als weltoffenes Deutschland.“
Was müssen Arbeitgeber wissen?
Das Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung ist ein Wegweiser für interessierte Unternehmen, die auf der gezielten Suche nach internationalen Fachkräften sind.
Link. Portal "Make it in Germany"
Link. Quick-Check für Arbeitgeber
Darüber hinaus profitieren IMW Mitgliedsunternehmen vom gegenseitigen Austausch: Zahlreiche Mitgliedsbetriebe beschäftigen internationale Arbeitskräfte. Firmeninhaber und Mitarbeitende unterstützen gleichermaßen die neuen Kollegen. Die Integration gelingt!
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Rufen Sie uns bitte gern an. 030-240478710 oder senden Sie eine Mail. an online@imw-ev.de
Blaue Karte EU
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Mehr Flexibilität bei der Anerkennung von Abschlüssen
Wer als Fachkraft mit Berufs- oder akademischer Ausbildung alle Voraussetzungen erfüllt, hat nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bisher hatten Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum. Außerdem entfällt die Beschränkung auf eine Tätigkeit im erlernten oder studierten Berufsfeld. Eine gelernte Mechanikerin etwa kann auch in der Logistik arbeiten. Ausnahmen sind reglementierte Berufe, zum Beispiel in den Bereichen Medizin, Recht oder Lehre. Und auch bei Berufskraftfahrern wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erleichtert.
Ab März 2024 dürfen auch Fachkräfte in Deutschland arbeiten, deren Abschluss hierzulande zwar nicht anerkannt ist, die aber eine in ihrem Heimatland etablierte Ausbildung durchlaufen haben. Diese muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Hinzukommen müssen zwei Jahre Praxiserfahrung in dem angestrebten Beruf.
Weltoffenheit ist überlebenswichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das gerade vom Bundestag beschlossene, modernisierte Einbürgerungsgesetz sind unverzichtbar, um dringend benötigte qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und hier lebende ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten. Vorstand Susan Kessler lässt deshalb keinen Zweifel an der Position der IMW: „Abschottung, Ausgrenzung, Ausländerfeindlichkeit sind völlig falsche Signale für unsere global vernetzte Wirtschaft und gefährden letztlich unseren Wohlstand. Die Politik bleibt weiter gefordert, Probleme zu lösen, Reformen anzustoßen und umzusetzen. Unsere Gesellschaft und Unternehmen zeigen in diesen Tagen Gesicht als weltoffenes Deutschland.“
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