Berlin, 11.09.2023
Das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als „Heizungsgesetz“, hat in den vergangenen Monaten für viel Wirbel und harte Auseinandersetzungen in der Regierungskoalition auf Bundesebene gesorgt. „Die Debatte und die berechtigte Kritik war und ist wichtig, um das Gesetz zu optimieren.“, so Susan Kessler, IMW-Vorstand. Fest steht: Das Gebäudeenergiegesetz ist ein weiteres Instrument, das ambitionierte Net-Zero-Klimaziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die Folgen des Klimawandels wirksam und nachhaltig zu mindern, soll insbesondere der Energieverbrauch bzw. der für das Klima schädliche Ausstoß an CO2 in Neubauten sowie in bestehenden Gebäuden verringert werden. Die Heizungsumrüstung soll helfen, die Energiekosten zu reduzieren, weil die Preise von Öl und Gas durch den Ukrainekrieg angestiegen sind.
Schrittweiser Heizungsaustausch vorgesehen
Laut Wirtschaftsminister Habeck schafft das überarbeitete Gesetz endlich Rechtssicherheit, sorge für eine soziale Ausbalancierung und schütze private Haushalte vor hohen Energiepreisen. Zudem nehme es die Kommunen und Verbände mit. Die Gesetzesnovelle des Gebäudeenergiegesetzes zielt darauf ab, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Spätestens ab Juli 2028 sollen im Regelfall keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Die Bestimmungen sollen im Januar 2024 zunächst für Neubaugebiete in Kraft treten. Für Bereiche mit bestehenden Gebäuden sollen die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung vorlegen. Auf deren Grundlage können sich Hausbesitzer dann entscheiden – etwa für den Anschluss an ein Wärmenetz, für eine Wärmepumpe oder für eine andere klimafreundliche Lösung. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.
IMW-Vorstandsmitglied Susan Kessler begrüsst den Beschluss des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes. Jedoch müsse das Gesetz weiterhin angepasst werden. Sie gibt zu bedenken, dass verschiedene Gewerke und Branchen in hohem Maße von der Umrüstung profitieren, der Fachkräftemangel sowie strukturelle Hürden jedoch Wachstum nach wie vor bremst. „Die Umrüstung ist ein wichtiges, aber ambitioniertes Ziel! Die IMW wird deshalb alles tun, um die Unternehmen bei der Bewältigung der Energie- und Wärmewende beratend zu unterstützen.“
Schrittweiser Heizungsaustausch vorgesehen
Laut Wirtschaftsminister Habeck schafft das überarbeitete Gesetz endlich Rechtssicherheit, sorge für eine soziale Ausbalancierung und schütze private Haushalte vor hohen Energiepreisen. Zudem nehme es die Kommunen und Verbände mit. Die Gesetzesnovelle des Gebäudeenergiegesetzes zielt darauf ab, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Spätestens ab Juli 2028 sollen im Regelfall keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Die Bestimmungen sollen im Januar 2024 zunächst für Neubaugebiete in Kraft treten. Für Bereiche mit bestehenden Gebäuden sollen die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung vorlegen. Auf deren Grundlage können sich Hausbesitzer dann entscheiden – etwa für den Anschluss an ein Wärmenetz, für eine Wärmepumpe oder für eine andere klimafreundliche Lösung. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.
IMW-Vorstandsmitglied Susan Kessler begrüsst den Beschluss des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes. Jedoch müsse das Gesetz weiterhin angepasst werden. Sie gibt zu bedenken, dass verschiedene Gewerke und Branchen in hohem Maße von der Umrüstung profitieren, der Fachkräftemangel sowie strukturelle Hürden jedoch Wachstum nach wie vor bremst. „Die Umrüstung ist ein wichtiges, aber ambitioniertes Ziel! Die IMW wird deshalb alles tun, um die Unternehmen bei der Bewältigung der Energie- und Wärmewende beratend zu unterstützen.“
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