Berlin, 22.05.2023
Die Berliner Wirtschaft erweist sich robuster als befürchtet: 4,9 Prozent Wachstum und 65.000 neuen Arbeitsplätzen sind für das Jahr 2022 im bundesweiten Vergleich Spitzenwerte. Für das laufende Jahr wird ein Wirtschaftswachstum von mindestens 1,5 Prozent prognostiziert. Und doch gibt es viele Betriebe, die spätestens durch die im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verursachte Energiekrise ins Straucheln geraten sind. Die Energiekosten sind seither rasant angestiegen. Zahlreiche KMU sind durch diese Kostenexplosion in eine existenzbedrohende Situation geraten.
Nach den Liquiditätshilfen für die regionale Wirtschaft bringt der Berliner Senat nun ein weiteres Hilfspaket an den Start: Die KMU Energiehärtefallhilfe.
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey gab bekannt, dass nun 200 Millionen Euro aus dem Landesetat und 52 Millionen Euro vom Bund als Schutzschirm für besonders betroffene Unternehmen bereitstehen.
Die Hilfe richtet sich an Berliner KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, die unternehmerisch tätig sind, Soloselbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas in den vergangenen Jahren eingesetzt hatten und aufgrund der Energieausgaben nachweislich einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen.
- Zuschuss in Höhe von 90 %, wenn Energiekosten 50 % über Referenzwert liegen
- Maximaler Zuschuss: 300.000 Euro
Anträge können vom 15.05.2023 bis zum 31.10.2023 bei der Investitionsbank Berlin digital gestellt werden.
Link. IBB Voraussetzungen und Anträge
Nach den Liquiditätshilfen für die regionale Wirtschaft bringt der Berliner Senat nun ein weiteres Hilfspaket an den Start: Die KMU Energiehärtefallhilfe.
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey gab bekannt, dass nun 200 Millionen Euro aus dem Landesetat und 52 Millionen Euro vom Bund als Schutzschirm für besonders betroffene Unternehmen bereitstehen.
Die Hilfe richtet sich an Berliner KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, die unternehmerisch tätig sind, Soloselbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas in den vergangenen Jahren eingesetzt hatten und aufgrund der Energieausgaben nachweislich einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen.
- Zuschuss in Höhe von 90 %, wenn Energiekosten 50 % über Referenzwert liegen
- Maximaler Zuschuss: 300.000 Euro
Anträge können vom 15.05.2023 bis zum 31.10.2023 bei der Investitionsbank Berlin digital gestellt werden.
Link. IBB Voraussetzungen und Anträge
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