Berlin, 08.02.2023
Der Rot-Rot-Grüne Berliner Senat hat am 7. Februar die Energiehilfe für die Berliner Wirtschaft verstetigt und ein zusätzliches Programm aufgelegt.
Die erste gute Nachricht: Die „Liquiditätshilfe Energie“, deren Laufzeit am 31. März enden sollte, wurde verlängert. Das Darlehensprogramm im Umfang von 100 Mio. Euro, das als erste schnelle Hilfsmaßnahme zur Abfederung der Energiekrise gedacht war, wird nun bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert. KMU, Selbständige und Freiberufler können zinsvergünstigte Darlehen bis zu 1 Mio. Euro bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Der Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, hob gegenüber der Presse hervor, dass mit der Laufzeitverlängerung der anhaltend schwierigen weltpolitischen Lage Rechnung getragen und der Wirtschaft der Rücken gestärkt werden soll.
Weiterführende Informationen sowie Antragsunterlagen unter nachfolgendem Link "Liquditätshilfe Berlin"
Die zweite gute Nachricht: Mit der ebenfalls in der Senatzsitzung am 7. Februar beschlossenen „Energiehärtefallhilfe Berlin“ will der Senat neben KMU, Solo-Selbständigen und Freiberuflern auch gemeinnützigen Unternehmen, Sozialunternehmen sowie Vereinen, die unternehmerisch tätig sind, ein finanzielles Sicherheitsnetz bieten. Für das Zuschussprogramm, das bei geschäftsgefährdend gestiegenen Energiekosten in Anspruch genommen werden kann, stehen 252 Mio. Euro zur Verfügung. Wichtig zu wissen: Im Notfall ist bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Abschlagszahlung möglich.
Lesen Sie auch unseren Artikel "Schnelle Energie-Hilfe" mit den wichtigsten Eckdaten.
Die erste gute Nachricht: Die „Liquiditätshilfe Energie“, deren Laufzeit am 31. März enden sollte, wurde verlängert. Das Darlehensprogramm im Umfang von 100 Mio. Euro, das als erste schnelle Hilfsmaßnahme zur Abfederung der Energiekrise gedacht war, wird nun bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert. KMU, Selbständige und Freiberufler können zinsvergünstigte Darlehen bis zu 1 Mio. Euro bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Der Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, hob gegenüber der Presse hervor, dass mit der Laufzeitverlängerung der anhaltend schwierigen weltpolitischen Lage Rechnung getragen und der Wirtschaft der Rücken gestärkt werden soll.
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Die zweite gute Nachricht: Mit der ebenfalls in der Senatzsitzung am 7. Februar beschlossenen „Energiehärtefallhilfe Berlin“ will der Senat neben KMU, Solo-Selbständigen und Freiberuflern auch gemeinnützigen Unternehmen, Sozialunternehmen sowie Vereinen, die unternehmerisch tätig sind, ein finanzielles Sicherheitsnetz bieten. Für das Zuschussprogramm, das bei geschäftsgefährdend gestiegenen Energiekosten in Anspruch genommen werden kann, stehen 252 Mio. Euro zur Verfügung. Wichtig zu wissen: Im Notfall ist bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Abschlagszahlung möglich.
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Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, bekräftigte die Entscheidung, die Berliner Wirtschaft, die unter den erheblich gestiegenen Energiekosten leidet, finanziell zu unterstützen (Foto: Udo M. Strenge/ IMW)
Gern beantworten wir Ihre Fragen telefonisch unter 030-240478710 oder per Mail. online@imw-ev.de
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