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Mitglied werden

Beitragsordnung


Die IMW e.V. steht natürlichen Personen, Selbstständigen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen offen, die eine Fördermitgliedschaft erwerben können.

Die Fördermitgliedschaft beträgt mindestens 3 volle Kalenderjahre. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres in Schriftform per Einschreiben gekündigt wird. Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Satzung des Vereins.

Der Beitrag wird per Lastschriftmandat erhoben.

Das Fördermitglied weist das zuständige Kreditinstitut an, die vom Verein auf das betreffende Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Das Fördermitglied stimmt den gesetzlichen Bestimmungen des SEPA-Verfahrens ausdrücklich zu.
Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe auch bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr fällig.

Eventuelle Änderungen des Beitrages, werden unter www.imw-ev.de in der jeweils gültigen Fassung unter der Rubrik: "Mitgliederservice, Beitragsordnung" jeweils bis zum 01. September eines laufenden Kalenderjahres veröffentlicht und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung für bestehende und zukünftige Mitgliedschaften.

Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Beitragsordnung entfällt mit diesem Datum ersatzlos.

Mitglieder sind im eigenen Interesse verpflichtet, Änderung von Anschriften, Namen, Bezeichnungen, Kommunikationsdaten, sowie Bankdaten unmittelbar nach Bekanntwerden an den Verein schriftlich ( mit Versendungsnachweis ) oder per E-Mail an online@imw-ev.de zu senden.
Die Fördermitglieder verpflichten sich, bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe o.g. Daten, zum vollständigen Ausgleich angefallener zusätzlicher Verwaltungskosten nach Aufforderung durch den Verein.

Dies gilt im Jahre 2013/14 vor allem für die Berücksichtigung der, zu diesem Zeitraum notwendigen, aktualisierten SEPA-Daten.

Bei nicht rechtzeitiger, d.h., vor Anwendung des entsprechenden Lastschriftmandates, Meldung der einschlägigen SEPA-Daten durch das Fördermitglied, werden die, mit der (Nach-)Recherche und Anforderung der notwendigen SEPA-Daten enstehenden, Kosten vollständig zu Lasten des Fördermitgliedes zusätzlich erhoben.

München, 01.09.2014, Fassung Beitragsordnung IX/2014.
Hiermit verlieren alle vorherigen Fassungen der Vereinsbeitragsordnung ihre Wirkung.

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Die Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft e.V. (IMW) hat ihren Sitz in Berlin. Wir verstehen uns als tatkräftige Unterstützerin der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland – den Säulen der deutschen Wirtschaft. Unsere Mitglieder sind engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die eins eint: verantwortungsvolles Unternehmertum. Ziel der IMW ist es, Unternehmen darin zu bestärken, ihre Zukunftsfähigkeit sicherzustellen, ihre Produktivität durch einen Zuwachs an Wissen und innovativen Ideen zu steigern und nachhaltig erfolgreich zu sein. Mit unserer branchenübergreifenden Expertise, unseren Kooperationen mit wissenschaftlichen Institutionen und Wirtschaftsakteuren wappnen wir unsere Mitglieder für die immer komplexer werdenden Herausforderungen des unternehmerischen Alltags.


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