Berlin, 12.05.2020
Die Entscheidung von Bund und Ländern, nach Verhängung der Corona-Beschränkungen zunächst Kleinstunternehmern und Solo-Selbständigen das wirtschaftliche Überleben zu ermöglichen, war richtig und lobenswert. Gemeinsam mit anderen führenden Wirtschaftsverbänden mahnte die IMW jedoch schon zu diesem Zeitpunkt, auch die größeren mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten in den Blick zu nehmen. Viele von ihnen hatten keine Aussicht auf staatliche Finanzhilfen, weil sie mit ihrer Betriebsgröße knapp die Förderkriterien verfehlten. Hinzu kam, dass die zur Verfügung stehenden KfW-Kredite ein zu großes Haftungsrisiko enthielten und bis zur Auszahlung zu viel Zeit zu verstreichen drohte. Die auch seitens der IMW an den Berliner Senat gerichteten Appelle waren nicht vergebens. Auf das Versprechen der Landesregierung hin, dort helfen zu wollen, wo Bundeshilfen nicht greifen, folgte nunmehr die Bewilligung der "Soforthilfe V".
Das bis zu 75 Millionen Euro umfassende Soforthilfeprogramm sieht vor, dass größere Unternehmen je nach Bedarf entweder einen Zuschuss oder einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zum KfW-Schnellkredit erhalten. Einschließlich dieser Hilfeleistung erhält nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfe.
Die Höhe der Soforthilfe V beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die folgenden drei Monate. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus. Hier gilt der Zeitraum des Liquiditätsengpasses bis Ende des Jahres. In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe für eine Summe höher als 25.000 Euro beantragt werden.
Anträge auf Bewilligung des neuen Soforthilfeprogramms V können ab Montag, 18. Mai 2020, 9:00 Uhr über die Website der Investitionsbank Berlin (Link: www.ibb.de) in einem ausschließlich über das Internet zugänglichen Verfahren eingereicht werden.
Erste Auszahlungen sind ab dem 25.5. zu erwarten.
Sollten Sie weitergehende Fragen im Zusammenhang mit den Finanzhilfen haben, wenden Sie sich bitte an die IMW-Bundesgeschäftsstelle, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter: 030 - 240 47 87 10.
Das bis zu 75 Millionen Euro umfassende Soforthilfeprogramm sieht vor, dass größere Unternehmen je nach Bedarf entweder einen Zuschuss oder einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zum KfW-Schnellkredit erhalten. Einschließlich dieser Hilfeleistung erhält nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfe.
Die Höhe der Soforthilfe V beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die folgenden drei Monate. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus. Hier gilt der Zeitraum des Liquiditätsengpasses bis Ende des Jahres. In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe für eine Summe höher als 25.000 Euro beantragt werden.
Anträge auf Bewilligung des neuen Soforthilfeprogramms V können ab Montag, 18. Mai 2020, 9:00 Uhr über die Website der Investitionsbank Berlin (Link: www.ibb.de) in einem ausschließlich über das Internet zugänglichen Verfahren eingereicht werden.
Erste Auszahlungen sind ab dem 25.5. zu erwarten.
Sollten Sie weitergehende Fragen im Zusammenhang mit den Finanzhilfen haben, wenden Sie sich bitte an die IMW-Bundesgeschäftsstelle, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter: 030 - 240 47 87 10.
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