Berlin, 09.07.2020
Die wirtschaftlich traditionell schwächeren Sommermonate können nach den harten Monaten der Corona-Beschränkungen für viele Solo-Selbständige und KMU zur endgültigen Existenzbedrohung werden. Die Bundesregierung hat deshalb ein weiteres Hilfsprogramm für angeschlagene Unternehmen gestartet.
Ab Freitag, den 10. Juli, können kleinere und mittlere Unternehmen über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Schon ab Mittwoch, dem 8. Juli, können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen. Damit will der Staat sicherstellen, dass die zur Verfügung gestellten Gelder auch schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Organisationen aller Branchen und Bereiche. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.
Wichtig zu wissen: Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Sie ist Teil des milliardenschweren Konjunkturpakets, mit dem die brachliegende Wirtschaft angekurbelt werden soll. Ab Mitte August wird laut Bundeswirtschaftsministerium geprüft, ob die Hilfen verlängert werden.
Bei weiteren Fragen zu den Überbrückungshilfen können Sie sich gerne in der IMW-Bundesgeschäftsstelle bei Frau Rahn melden: 030-240 47 87 10.
Ab Freitag, den 10. Juli, können kleinere und mittlere Unternehmen über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Schon ab Mittwoch, dem 8. Juli, können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen. Damit will der Staat sicherstellen, dass die zur Verfügung gestellten Gelder auch schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Organisationen aller Branchen und Bereiche. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.
Wichtig zu wissen: Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Sie ist Teil des milliardenschweren Konjunkturpakets, mit dem die brachliegende Wirtschaft angekurbelt werden soll. Ab Mitte August wird laut Bundeswirtschaftsministerium geprüft, ob die Hilfen verlängert werden.
Bei weiteren Fragen zu den Überbrückungshilfen können Sie sich gerne in der IMW-Bundesgeschäftsstelle bei Frau Rahn melden: 030-240 47 87 10.
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