Berlin, 14.08.2020
Das Land Berlin will mit weiteren Förderprogrammen die Folgen der harten Rezession abfedern. Zu den vielfältigen Maßnahmen zählt die "Soforthilfe Gewerbemieten", für die vom Berliner Senat 90 Mio. Euro bereitgestellt werden. IMW-Vorstand Susan Friedrich begrüßt die neue Initiative nachdrücklich: "Der Mittelstand leidet stark unter den Folgen der Pandemie. Das Ende des Tunnels ist noch nicht in Sicht. Ich bin deshalb dankbar für jede Form effektiver, den Bedürfnissen der Unternehmen zugute kommenden Förder-Impulse. Die Soforthilfe Gewerbemieten ist zweifellos eine dringend nötige Hilfsleistung." Seit Jahren sind die steigenden Gewerbemieten und die stetig abnehmende Zahl bezahlbarer Gewerbeflächen Themen, die von der IMW mit Beharrlichkeit und Nachdruck gegenüber Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft thematisiert werden. Frau Friedrich hofft, dass die Zuschüsse dazu beitragen, einige der in den kommenden Monaten zu erwartenden Insolvenzen abzuwenden.
Die "Soforthilfe Gewerbemieten" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Umsatzausfall und gewährt Zuschüsse in Höhe von 50% zu Gewerbemieten in einer Höhe von bis zu 10.000,- Euro rückwirkend für April und Mai dieses Jahres. Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, also Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigten. Zudem müssen im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten coronabedingte Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent belegt werden können.
Die Anträge können seit dem 17.08.2020 bei der Investitionsbank Berlin (Link) eingereicht werden. Der Berliner Senat will mit dieser Unterstützungsleistung auch MieterInnen und PächterInnen von Gewerbeflächen schützen, die ihren Zahlungen bis zu dem vom Gesetzgeber gesetzen Stichtag 30. Juni 2020, an dem der beschränkte Kündigungsschutz endete, nicht nachkommen konnten.
Sollten Sie weitergehende Fragen hinsichtlich der verschiedenen Förderprogramme haben, zögern Sie bitte nicht, sich unter der Rufnummer 030-240 47 87 10 an die IMW-Geschäftsstelle zu wenden.
Die "Soforthilfe Gewerbemieten" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Umsatzausfall und gewährt Zuschüsse in Höhe von 50% zu Gewerbemieten in einer Höhe von bis zu 10.000,- Euro rückwirkend für April und Mai dieses Jahres. Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, also Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigten. Zudem müssen im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten coronabedingte Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent belegt werden können.
Die Anträge können seit dem 17.08.2020 bei der Investitionsbank Berlin (Link) eingereicht werden. Der Berliner Senat will mit dieser Unterstützungsleistung auch MieterInnen und PächterInnen von Gewerbeflächen schützen, die ihren Zahlungen bis zu dem vom Gesetzgeber gesetzen Stichtag 30. Juni 2020, an dem der beschränkte Kündigungsschutz endete, nicht nachkommen konnten.
Sollten Sie weitergehende Fragen hinsichtlich der verschiedenen Förderprogramme haben, zögern Sie bitte nicht, sich unter der Rufnummer 030-240 47 87 10 an die IMW-Geschäftsstelle zu wenden.
Diesen Beitrag teilen über:

Sollten Sie weitergehende Fragen hinsichtlich der verschiedenen Förderprogramme haben, zögern Sie bitte nicht, sich unter der Rufnummer 030-240 47 87 10 an die IMW-Geschäftsstelle zu wenden.