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Berlin, 09.11.2020

Unterstützung im zweiten Lockdown


Die neuen Corona-Hilfen


Der rapide Anstieg der Infektionszahlen erzwang erneute Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Seit einer Woche gelten die neuen von Bund und Ländern vereinbarten verschärften Verhaltensvorschriften und Hygieneregeln. Die wirtschaftlichen Folgen sind weitreichend und in ihren langfristigen Auswirkungen aktuell noch nicht abschätzbar. Fest steht, dass weite Teile der Wirtschaft dringend auf staatliche Hilfe angewiesen sind, um den zweiten Lockdown und die tiefe Rezession schultern zu können.

Solo-Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von diesem „Lockdown light“ besonders betroffen sind, sollen anders als im Frühjahr entschädigt werden:

"Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt." (Quelle: BMWi)

Dabei ist auch die Anrechnung von erhaltenen Leistungen, wie z.B. Kurzabeitergeld zu berücksichtigen.

Unter anderem sind flexible Lösungen für Selbstständige vorgesehen. Deren November-Zuschuss könnte sich an einem Jahresmittelwert orientieren, denn ihre Einnahmen schwanken von Monat zu Monat zum Teil sehr stark, eine Orientierung am Monat November wäre damit schwierig. Die Überbrückungshilfe beträgt für vier Monate maximal 200.000 Euro.

Der 10 Milliarden Euro-Topf gibt Hoffnung

Insgesamt geht es um Finanzhilfen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro. Die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop lobte vergangenen Donnerstag nach der Sondersitzung des Senats, dass die von der Bundesregierung versprochenen Hilfsleistungen "großzügiger sind als das, was wir bislang in allen anderen Programmen hatten". Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach zeigte sich erleichtert, dass "Unternehmen und Selbstständige mit hohen Umsatzausfällen stärker unterstützt werden als bisher.“

Die Anträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Das gilt nicht für Soloselbstständige, die weniger als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Solo-Selbstständige und Unternehmen, mit weniger als 10 Beschäftigten, können KfW-Schnellkredite bei ihrer Hausbank von bis zu 300.000 € beantragen. Dabei übernimmt der Bund das Risiko zu 100%. Ab 16.11. können KfW - Schnellkredite vorzeitig - ohne Vorfälligkeitsentschädigung - getilgt werden.

Sie haben Interesse an einem Zuschuss aus dem Förderprogramm? Die IMW hat für ihre Mitglieder einige Internetseiten zusammengestellt, die einen guten Überblick geben und wichtige Details zum Umfang der Corona-Hilfe und den Voraussetzungen für die Antragstellung bereitstellen:

Überbrückungshilfe für KMU

FAQs Überbrückungshilfe

Bundesfinanzministerium inkl. FAQs KfW-Schnellkredite

STMI Bayern

Corona-Hilfen für Berlin (IBB)

Corona-Hilfen Brandenburg (ILB)

Corona-Hilfen Hamburg (IFB)

Corona-Hilfen Hessen (WIBank)

Corona-Hilfen NRW.Bank


Bitte zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen die IMW-Geschäftsstelle unter 030-240478710 zu kontaktieren. Wir sind gern für Sie da!
 

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