Berlin, 22.01.2020
Die Nachricht war eine große Erleichterung: Nach massiver Kritik von Seiten der Unternehmen, Initiativen und Verbände, nicht zuletzt auch der IMW, einigten sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen auf eine deutliche Nachbesserung bei den Finanzhilfen für die krisengeschüttelte Wirtschaft. IMW-Vorstand Susan Friedrich reagierte zufrieden und sparte nicht mit Lob für die Einsichtsfähigkeit der Politik: "Angesichts der Dramatik der Situation und der blanken Not, die inzwischen gerade auch bei vielen Kleinst-, Kleinunternehmern und Soloselbständigen herrscht, musste die Bundesregierung endlich reagieren. Die zuständigen Ministerien haben Einsicht gezeigt und ein gutes neues Hilfspaket geschnürt. Lobenswert sind vor allem auch die vereinfachten Regeln für die Antragsteller."
Einfacher, höher, erweitert - ein guter Dreiklang
Die Beantragung ist jetzt einfacher, die Fördersumme höher und der Kreis der antragsberechtigten Betriebe wurde erweitert. Die Vorlage der Ministerien sieht eine maximale Erhöhung der monatlichen Fördersumme auf bis zu 1,5 Millionen Euro vor. Auch werden die Abschlagszahlungen von bisher 50.000 auf bis zu 100.000 Euro pro Monat ausgeweitet.
Die Abschlagszahlungen werden direkt durch den Bund, beginnend am 15. Februar, vorgenommen, die abschließenden Auszahlungen erfolgen durch die Länder im Monat März. Eine weitere gute Nachricht ist in Sachen Insolvenzantragspflicht zu vermelden. Sie wird für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Corona-Hilfsprogramme haben und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.
Digitalisierung wird belohnt
Eine hilfreiche Neuerung ist die Möglichkeit, Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren künftig als erstattungsfähige Fixkosten verbuchen zu können. Auch Investitionen in die bauliche Modernisierung und die Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in die Digitalisierung, wie etwa Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, lassen sich jetzt geltend machen. Aus Sicht des IMW-Vorstands ist diese Regelung besonders hervorhebenswert: "Der Appell an die Adresse der Unternehmen und Soloselbständigen, die Krise für die Modernisierung der IT zu nutzen, bekommt jetzt einen neuen, überzeugenden Klang. Weitere Digitalisierungsschritte sind nun denkbar geworden."
Apropos Soloselbständige: Die von der Pandemie mehrheitlich besonders stark betroffenen Kleinstunternehmer können jetzt eine einmalige Betriebskostenpauschale - oder auch Neustarthilfe genannt - ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro statt bisher 5.000 Euro. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.
Die IMW bleibt am Ball
"Neustarthilfe" - ein schöner Begriff. Die Antragstellung "Neustarthilfe" für Soloselbstständige ist ab sofort möglich. Die Beantragung startet am 16. Februar. Hoffentlich können bald viele Betroffene einer abgesicherten unternehmerischen Zukunft entgegensehen.
Die IMW bleibt selbstverständlich am Ball und wird sehr genau verfolgen, inwieweit die Umsetzung der Regelungen und die Auszahlung der Hilfsgelder wie angekündigt erfolgen. In jedem Fall sollten sich die Unternehmen rechtzeitig kundig machen und die bereitstehenden Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, so der Rat von Susan Friedrich: "Die Entwicklung der Pandemie bleibt unsicher. Es gilt, sich gut zu wappnen, in jeder Hinsicht. Wer das Geld nicht unmittelbar benötigt, kann es parken und gegebenenfalls zurückzahlen. Eine Rücklage gibt Sicherheit."
Bitte melden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen in der IMW-Geschäftsstelle: 030-240478710. Wir sind gerne für Sie da.
*aktualisiert am 16.02.2021
Einfacher, höher, erweitert - ein guter Dreiklang
Die Beantragung ist jetzt einfacher, die Fördersumme höher und der Kreis der antragsberechtigten Betriebe wurde erweitert. Die Vorlage der Ministerien sieht eine maximale Erhöhung der monatlichen Fördersumme auf bis zu 1,5 Millionen Euro vor. Auch werden die Abschlagszahlungen von bisher 50.000 auf bis zu 100.000 Euro pro Monat ausgeweitet.
Die Abschlagszahlungen werden direkt durch den Bund, beginnend am 15. Februar, vorgenommen, die abschließenden Auszahlungen erfolgen durch die Länder im Monat März. Eine weitere gute Nachricht ist in Sachen Insolvenzantragspflicht zu vermelden. Sie wird für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Corona-Hilfsprogramme haben und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.
Digitalisierung wird belohnt
Eine hilfreiche Neuerung ist die Möglichkeit, Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren künftig als erstattungsfähige Fixkosten verbuchen zu können. Auch Investitionen in die bauliche Modernisierung und die Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in die Digitalisierung, wie etwa Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, lassen sich jetzt geltend machen. Aus Sicht des IMW-Vorstands ist diese Regelung besonders hervorhebenswert: "Der Appell an die Adresse der Unternehmen und Soloselbständigen, die Krise für die Modernisierung der IT zu nutzen, bekommt jetzt einen neuen, überzeugenden Klang. Weitere Digitalisierungsschritte sind nun denkbar geworden."
Apropos Soloselbständige: Die von der Pandemie mehrheitlich besonders stark betroffenen Kleinstunternehmer können jetzt eine einmalige Betriebskostenpauschale - oder auch Neustarthilfe genannt - ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro statt bisher 5.000 Euro. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.
Die IMW bleibt am Ball
"Neustarthilfe" - ein schöner Begriff. Die Antragstellung "Neustarthilfe" für Soloselbstständige ist ab sofort möglich. Die Beantragung startet am 16. Februar. Hoffentlich können bald viele Betroffene einer abgesicherten unternehmerischen Zukunft entgegensehen.
Die IMW bleibt selbstverständlich am Ball und wird sehr genau verfolgen, inwieweit die Umsetzung der Regelungen und die Auszahlung der Hilfsgelder wie angekündigt erfolgen. In jedem Fall sollten sich die Unternehmen rechtzeitig kundig machen und die bereitstehenden Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, so der Rat von Susan Friedrich: "Die Entwicklung der Pandemie bleibt unsicher. Es gilt, sich gut zu wappnen, in jeder Hinsicht. Wer das Geld nicht unmittelbar benötigt, kann es parken und gegebenenfalls zurückzahlen. Eine Rücklage gibt Sicherheit."
Bitte melden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen in der IMW-Geschäftsstelle: 030-240478710. Wir sind gerne für Sie da.
*aktualisiert am 16.02.2021
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