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Berlin, 03.02.2021

Homeoffice im Schnell-Check: Was UnternehmerInnen jetzt wissen sollten


Unter dem Motto #stayathome galt das Homeoffice-Angebot an die Belegschaft schon im ersten Lockdown im März 2020, zumindest dort, wo es in die Betriebsabläufe passte. Viele Unternehmer sind damit vertraut. Mittlerweile arbeiten fast 25 Prozent der Erwerbstätigen ausschließlich von Zuhause aus. Der Appell von Seiten der Bundesregierung an die Adresse der UnternehmerInnen, Homeoffice-Arbeitsplätze einzurichten, ist verständlich, wird jedoch oftmals schon praktiziert. Hier laufen die gesetzlichen Vorgaben der betrieblichen Realität häufig hinterher. Die Umsetzung in den Betrieben, vor allem kleinerer und mittlerer Größe, ist allerdings vielfach schwieriger, als von der Politik dargestellt.
Die Position der IMW finden Sie in unserem Artikel "Keine Goldlösung: Homeoffice auf dem Prüfstand". Als ergänzenden Service haben wir Ihnen eine nachfolgende Liste der wichtigsten Fakten in Sachen Home-Office zusammengestellt, die Sie nochmals als Schnell-Check unterstützen soll:

1. Homeoffice-Pflicht: Ja oder Nein?

Das Arbeiten im Homeoffice muss Beschäftigten nur dann angeboten werden, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen und die Arbeit der Beschäftigten dafür geeignet ist. Entscheidend ist auch, inwieweit die Privatwohnung und die Lebensumstände für die Arbeit zu Hause geeignet sind.

 2.  Investitionskosten: Ausstattung Hard- und Software

Auch wenn es möglicherweise bei einigen Unternehmern in der derzeitigen Situation zu Verdruss führt, die Bereitstellung der notwendigen Technik für ein Homeoffice-Arbeitsplatz ist zu ermöglichen und die Kosten durch das Unternehmen zu tragen.

3. Knackpunkt: Arbeitszeitregelung

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Homeoffice. Die Arbeitszeiten müssen auch im Homeoffice eingehalten werden. So sind ArbeitnehmerInnen zur Arbeitszeiterfassung und zum Nachweis von Arbeitszeitergebnissen verpflichtet. Jeder Betrieb handhabt die Erfassung der Arbeitszeit unterschiedlich. Gleichwohl setzt Homeoffice ein gewisses Maß an Vertrauensschutz voraus.  

4. Heikel: Datenschutz

Der Datenschutz muss gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch im Homeoffice gewährleistet werden, um insbesondere personenbezogene Daten vor Missbrauch und fremdem Zugriff zu schützen. Es gilt auch hier die Verpflichtung, dafür die technischen Vorkehrungen zu treffen und/oder die nötige Datenschutz-IT bereitzustellen. Verstöße können für die Beschäftigten wie für die Chefs ernste rechtliche Konsequenzen haben.
Die Nutzung privater Computer ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Inwieweit die berufliche Hardware privat genutzt werden darf, unterliegt der Vereinbarung mit der Firma. Eine dauerhafte private Nutzung ist jedoch nicht erlaubt.

Im erwähnten Artikel  "Keine Goldlösung: Homeoffice auf dem Prüfstand" finden Sie dazu weitere Informationen.

5) Überall dabei: Arbeitsschutz

Die sogenannten "Tele-Arbeitsplätze" unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz. Die Kriterien von Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen gewährleistet sein. Die Tätigkeit im Homeoffice unterfällt wie die Tätigkeit im Büro oder Betrieb der Sozialversicherungspflicht und damit im Regelfall auch der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie zuvor beschrieben, sind die Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit im Homeoffice nicht ausgehebelt.

6) Hoppla: Betriebsvereinbarungen

Der Betriebsrat kann auch im Bereich des Homeoffice über viele Aspekte der Arbeitsplatz-Gestaltung und der Vereinbarungen in Sachen Arbeitszeitregelungen mitbestimmen. Betriebsvereinbarungen sind ein sinnvolles Instrument, um zu guten Lösungen zu gelangen und Konflikten vorzubeugen. Auch in Kleinbetrieben ist es sinnvoll, die wesentlichen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

Sie haben weitergehende Fragen zum Thema Homeoffice? Bitte zögern Sie nicht, die IMW-Geschäftsstelle zu kontaktieren: 030-240478710. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder eine Mail: online@imw-ev.de.

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Homeoffice im Schnell-Check: Was UnternehmerInnen jetzt wissen sollten
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