Berlin, 24.02.2021
Nicht nur in Berlin ist der Motor der regionalen Wirtschaft durch Corona schwer ins Stocken geraten: Die Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen sowie die Soloselbständigen haben ihre Rücklagen häufig längst aufgebraucht - so sie denn überhaupt vorhanden waren.
Der Berliner Senat stellt sich der grassierenden Not unter den Betroffenen und plant ein weiteres Hilfsprogramm mit einem Volumen von 150 Millionen Euro. IMW-Vorstand Susan Friedrich zeigt sich erleichtert über die Senats-Initiative: "Die Aufstockung der Hilfsgelder ist dringend notwendig. Auch die IMW hat immer wieder auf die dramatische Situation der Kleinst- und KleinunternehmerInnen sowie der Soloselbständigen hingewiesen. Die "Neustarthilfe Berlin" wird viele Betroffene wieder etwas zuversichtlicher stimmen."
Besonders im Blick hat die Landesregierung die Soloselbständigen. Die sogenannte "Neustarthilfe Berlin" ist eine Ergänzung der "Neustarthilfe" bzw. der "Überbrückungshilfe III" des Bundes. Die Bundeshilfe sieht einen Fördersatz von 50 Prozent des Referenzumsatzes vor. Berlin erhöht den Zuschuss auf 75 Prozent. Es bleibt jedoch bei dem maximalen Fördersatz von 7.500 Euro.
Profitieren sollen auch kleinere Unternehmen und Selbständige mit bis zu 5 Mitarbeitern. Sie können eine Liquiditätshilfe von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Einen Antrag auf die Berlin-Zuschüsse können nur Betroffene stellen, die schon eine Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III des Bundes ausgezahlt bekommen haben. Der Senat und die betroffenen Unternehmen sowie Selbständige gehen hier auf Nummer sicher: Die Vorprüfung des Bundes ist hier die Grundlage zur Feststellung der Förderberechtigung.
Das Berliner Parlament muss noch das Startsignal für die millionenschwere „Neustarthilfe Berlin“ geben. Das Programm, das die Investitionsbank Berlin (IBB) durchführt, soll im Mai starten.
Möglicherweise ziehen andere Bundesländer nach, um auch hier kleinere Betriebe und Selbständige zu unterstützen.
Der Berliner Senat stellt sich der grassierenden Not unter den Betroffenen und plant ein weiteres Hilfsprogramm mit einem Volumen von 150 Millionen Euro. IMW-Vorstand Susan Friedrich zeigt sich erleichtert über die Senats-Initiative: "Die Aufstockung der Hilfsgelder ist dringend notwendig. Auch die IMW hat immer wieder auf die dramatische Situation der Kleinst- und KleinunternehmerInnen sowie der Soloselbständigen hingewiesen. Die "Neustarthilfe Berlin" wird viele Betroffene wieder etwas zuversichtlicher stimmen."
Besonders im Blick hat die Landesregierung die Soloselbständigen. Die sogenannte "Neustarthilfe Berlin" ist eine Ergänzung der "Neustarthilfe" bzw. der "Überbrückungshilfe III" des Bundes. Die Bundeshilfe sieht einen Fördersatz von 50 Prozent des Referenzumsatzes vor. Berlin erhöht den Zuschuss auf 75 Prozent. Es bleibt jedoch bei dem maximalen Fördersatz von 7.500 Euro.
Profitieren sollen auch kleinere Unternehmen und Selbständige mit bis zu 5 Mitarbeitern. Sie können eine Liquiditätshilfe von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Einen Antrag auf die Berlin-Zuschüsse können nur Betroffene stellen, die schon eine Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III des Bundes ausgezahlt bekommen haben. Der Senat und die betroffenen Unternehmen sowie Selbständige gehen hier auf Nummer sicher: Die Vorprüfung des Bundes ist hier die Grundlage zur Feststellung der Förderberechtigung.
Das Berliner Parlament muss noch das Startsignal für die millionenschwere „Neustarthilfe Berlin“ geben. Das Programm, das die Investitionsbank Berlin (IBB) durchführt, soll im Mai starten.
Möglicherweise ziehen andere Bundesländer nach, um auch hier kleinere Betriebe und Selbständige zu unterstützen.
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Rufen Sie uns gern unter folgender Rufnummer 030-240478710 an.
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