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Berlin, 29.03.2021

Corona-Sofortkredit 250


Das Ende der Durststrecke: Das Bürgschaftsprogramm des Berliner Senats geht an den Start


Die schleppende Auszahlung der sogenannten Novemberhilfen der Bundesregierung ist seit Wochen ein überall formuliertes Ärgernis. Viele kleine und mittlere Unternehmen hat das Warten an den Rand ihrer Existenz gebracht. Inwieweit die finanzielle Durststrecke auch Insolvenzen zur Folge hat, lässt sich nur schätzen. Das Eigenkapital vieler Betriebe ist nahezu aufgebraucht. Die tatsächliche Insolvenzwelle wird im Mai erwartet, denn bis Ende April gilt noch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Der Berliner Senat hat die Not erkannt und ein Bürgschaftsprogramm aufgelegt, um den Unternehmen eine Möglichkeit zur unbürokratischen Zwischenfinanzierung zu eröffnen.

Der "Corona-Sofortkredit 250" sichert die Liquidität

Die Bürgschaftsbank Berlin übernimmt ab sofort 90-prozentige Ausfallbürgschaften für Finanzierungen bis zu 250.000 Euro. Der Senat hat dafür einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von 100 Millionen Euro bewilligt. Der positive Effekt: Die Hausbanken können somit schneller Geld auszahlen und damit die Liquidität der Unternehmen sichern.
Die Anträge für den sogenannten "Corona-Sofortkredit 250" können bis zum 30. Juni 2021 über die Hausbanken eingereicht werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie FreiberuflerInnen. Die Laufzeit des Kredits kann maximal sechs Jahre betragen.

Link. Antragsformular „Corona-Sofortkredit 250“ der Bürgschaftsbank Berlin

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.buergschaftsbank.berlin.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auch an die IMW-Bundesgeschäftsstelle wenden. Einfach anrufen unter 030-240478710 oder eine Mail schreiben: online@imw-ev.de.

 

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