Berlin, 29.06.2021
Mit gemischten Gefühlen betrachten IMW-Mitgliedsunternehmen die derzeitigen Corona-Lockerungen. „Viele Unternehmen ordnen die Debatte der anstehenden Bundestagswahl unter. Statt sich der Herausforderungen des Herbstes zu zuwenden, suggeriert man, die Pandemie sei vorbei. Spitzenverbände der Wirtschaft fordern Lösungen und Strategien mit Blick auf die anrollende vierte Welle. Wir halten konkret Ideen und Vorschläge parat, die der kleinteiligen Wirtschaft helfen kann und stehen im engen Dialog mit politischen Entscheidungsträgern.“, so IMW-Vorstand Susan Friedrich.
Der Wirtschaftseinbruch ist noch nicht überwunden, auch wenn Deutschland besser dasteht, als befürchtet. Während die Industrie mit Schrammen aus der Coronakrise davonkommt, sind die Folgen für kleine und mittlere Firmen stark betroffener Branchen weitreichend. Nach wie vor ist deren Existenz gefährdet. Nicht zuletzt durch die verspäteten Auszahlungen der bisherigen Hilfen sind Unternehmen bereits ins Straucheln geraten, da sie Gewerbemieten nicht mehr zahlen oder Leasing- und Finanzierungsraten nicht rechtzeitig bedienen konnten. Somit ist die Verlängerung und Erweiterung der Überbrückungshilfen ein notwendiger Schritt und ein wichtiges Signal, auch in Richtung Arbeitsmarkt.
Überbrückungshilfe III Plus
Die Wirtschaftshilfen wurden nochmals um die Monate Juli 2021 bis September 2021 erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Die Verlängerung erfolgt vorerst bis zum 30. September 2021. Unternehmen und Soloselbstständigen wird ermöglicht, Zuschüsse zu ihren Fixkosten zu beantragen. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent, bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Zusätzliche Regelungen gibt es für die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel.
Mittelständische Unternehmen profitieren von höheren Obergrenzen
Auch mittelständische Unternehmen sind von den Corona-bedingten Einschränkungen und deren Folgen betroffen, sie erhalten wie auch viele kleine Unternehmen Wirtschaftshilfen.
Welche Förderhöchstgrenzen gelten?
Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro je Betrieb. Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Millionen Euro und zwar 12 Millionen Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Millionen Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensaugleich.
Wie funktioniert der Schadensausgleich?
Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Millionen Euro geltend machen.
Wann wird ein Eigenkapitalzuschuss gewährt?
Zusätzlich zur Überbrückungshilfe III können bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent Eigenkapitalzuschüsse gewährt werden. Die Zuschüsse sind nach Monat und Höhe der Umsatzeinbußen gestaffelt.
Bisherige staatlich gewährte Hilfsleistungen aus der Überbrückungshilfe III werden angerechnet. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert
Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird vorerst bis Ende September 2021 verlängert. Sie unterstützt Kleinstunternehmer, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten bisher nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Die Neustarthilfe ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten - "wie ein individueller Unternehmerlohn".
Die monatlichen Zuschüsse werden erhöht: Von Januar bis Juni waren monatlich 1.250 Euro vorgesehen, von Juli bis September sind es 1.500 Euro pro Monat.
Personalkosten senken dank der Restart-Prämie
Unternehmen, die für ihre Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.
Insolvenzen möglichst verhindern
Insolvenzen sollen möglichst verhindert werden. Deshalb werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.
Sie haben weitere Fragen zur Antragstellung der Überbrückungshilfen? Die IMW-Geschäftsstelle steht gerne für weitere Informationen und Rat bereit. Bitte rufen Sie an unter: 030-240478710 oder schreiben Sie uns eine Mail: online@imw-ev.de
Update zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Erst- und Änderungsanträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Der Wirtschaftseinbruch ist noch nicht überwunden, auch wenn Deutschland besser dasteht, als befürchtet. Während die Industrie mit Schrammen aus der Coronakrise davonkommt, sind die Folgen für kleine und mittlere Firmen stark betroffener Branchen weitreichend. Nach wie vor ist deren Existenz gefährdet. Nicht zuletzt durch die verspäteten Auszahlungen der bisherigen Hilfen sind Unternehmen bereits ins Straucheln geraten, da sie Gewerbemieten nicht mehr zahlen oder Leasing- und Finanzierungsraten nicht rechtzeitig bedienen konnten. Somit ist die Verlängerung und Erweiterung der Überbrückungshilfen ein notwendiger Schritt und ein wichtiges Signal, auch in Richtung Arbeitsmarkt.
Überbrückungshilfe III Plus
Die Wirtschaftshilfen wurden nochmals um die Monate Juli 2021 bis September 2021 erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Die Verlängerung erfolgt vorerst bis zum 30. September 2021. Unternehmen und Soloselbstständigen wird ermöglicht, Zuschüsse zu ihren Fixkosten zu beantragen. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent, bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Zusätzliche Regelungen gibt es für die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel.
Mittelständische Unternehmen profitieren von höheren Obergrenzen
Auch mittelständische Unternehmen sind von den Corona-bedingten Einschränkungen und deren Folgen betroffen, sie erhalten wie auch viele kleine Unternehmen Wirtschaftshilfen.
Welche Förderhöchstgrenzen gelten?
Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro je Betrieb. Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Millionen Euro und zwar 12 Millionen Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Millionen Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensaugleich.
Wie funktioniert der Schadensausgleich?
Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Millionen Euro geltend machen.
Wann wird ein Eigenkapitalzuschuss gewährt?
Zusätzlich zur Überbrückungshilfe III können bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent Eigenkapitalzuschüsse gewährt werden. Die Zuschüsse sind nach Monat und Höhe der Umsatzeinbußen gestaffelt.
Bisherige staatlich gewährte Hilfsleistungen aus der Überbrückungshilfe III werden angerechnet. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert
Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird vorerst bis Ende September 2021 verlängert. Sie unterstützt Kleinstunternehmer, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten bisher nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Die Neustarthilfe ermöglicht einen Zuschuss unabhängig von den Fixkosten - "wie ein individueller Unternehmerlohn".
Die monatlichen Zuschüsse werden erhöht: Von Januar bis Juni waren monatlich 1.250 Euro vorgesehen, von Juli bis September sind es 1.500 Euro pro Monat.
Personalkosten senken dank der Restart-Prämie
Unternehmen, die für ihre Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.
Insolvenzen möglichst verhindern
Insolvenzen sollen möglichst verhindert werden. Deshalb werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgebracht werden, denen Zahlungsunfähigkeit droht.
Sie haben weitere Fragen zur Antragstellung der Überbrückungshilfen? Die IMW-Geschäftsstelle steht gerne für weitere Informationen und Rat bereit. Bitte rufen Sie an unter: 030-240478710 oder schreiben Sie uns eine Mail: online@imw-ev.de
Update zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Erst- und Änderungsanträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
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