Berlin, 23.07.2021
Die Aussichten für die Wirtschaft bleiben angesichts steigender Corona-Ansteckungszahlen unsicher. Ein konkreter Fahrplan würde helfen, wie sich Unternehmen auf die drohende vierte Welle vorbereiten können. Nicht nur für IMW-Mitgliedsbetriebe ist das Kurzarbeitergeld deshalb eine der wichtigsten Stützen, um Firmeninhabern etwas Planungssicherheit zu geben. Viele Unternehmen werden dadurch in die Lage versetzt, wertvolles Personal zu halten, die Beschäftigten können mit einem sicheren, wenn auch geringeren Einkommen rechnen und möglicherweise werden Insolvenzen verhindert.
Unternehmen, die Kurzarbeit statt bis Ende Juni bis spätestens 30. September 2021 neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten einführen, profitieren von den vereinfachten Zugangsvoraussetzungen. Auch der Zeitraum, in dem die Bundesanstalt für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet, verlängert sich. Ab 1. Oktober werden 50% erstattet. Wenn das Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen in der Zeit der Kurzarbeit nachweisen kann, sieht die Regelung sogar eine Erstattung von 100 % vor.
Leiharbeitnehmer hatten bislang keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes gilt auch für Zeitarbeitsbetriebe. Voraussetzung auch hier: Die Kurzarbeit muss bis zum 30. September 2021 eingeführt werden.
Sie haben noch Fragen? Bitte zögern Sie nicht, mit der IMW-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Telefonisch: 030-240478710 oder per Mail: online@imw-ev.de
Unternehmen, die Kurzarbeit statt bis Ende Juni bis spätestens 30. September 2021 neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten einführen, profitieren von den vereinfachten Zugangsvoraussetzungen. Auch der Zeitraum, in dem die Bundesanstalt für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet, verlängert sich. Ab 1. Oktober werden 50% erstattet. Wenn das Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen in der Zeit der Kurzarbeit nachweisen kann, sieht die Regelung sogar eine Erstattung von 100 % vor.
Leiharbeitnehmer hatten bislang keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes gilt auch für Zeitarbeitsbetriebe. Voraussetzung auch hier: Die Kurzarbeit muss bis zum 30. September 2021 eingeführt werden.
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