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Berlin, 23.09.2021

IMW im Gespräch


Von Azubis, Sofortabschreibungen bis Unternehmerlohn: Im Gespräch mit Klaus Mindrup, MdB, Stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages


Dem Finanzausschuss des Bundestages kommt - gerade für die Belange unserer kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) eine enorme Bedeutung zu. Hier werden die (vor-)parlamentarischen fachlichen Beratungen, die oftmals KMU direkt (be-)treffen, verhandelt, bevor sie in die parlamentarische Abstimmung gehen. Nicht immer sind wir als IMW erfreut über die Entscheidungen des Steuerrechts, aber wir wollen für die nun zu Ende gehende Legislaturperiode, auch einmal "Danke" sagen, gegenüber vielen Mitgliedern des Finanzausschusses, die uns zuhörten, wichtige Fragekomplexe mit uns diskutierten und oftmals gut begründete Stellungsnahmen gaben.

Der aktuelle Wahltermin am 26.September 2021 verlangt politischen Repräsentanten zusätzliches weiteres Engagement und viel Energie ab. Trotz aller Terminverpflichtungen nahm sich MdB Klaus Mindrup, Mitglied Finanzausschuss des Bundestages, die Zeit, mit uns über einige KMU-relevante "Steuerthemen" zu sprechen.


Veränderungen zur Sofortabschreibung von EDV-Anlagen und Software - Angleichung an Lebenswirklichkeiten im Betrieb

IMW : Sie erinnern sich an die Diskussionen über verbesserte Abschreibungen von diversen Wirtschaftsgütern, steuerlichen Freibeträgen bei Einzelunternehmen oder kleinen Personengesellschaften -  mit Begrenzung entweder auf Belegschaftsgrößen oder zu versteuerndem Gewinn - zur Erzielung von Investitionen oder Bildung von Rücklagen?
                              
Klaus Mindrup: Uns als SPD war klar, dass es dort einen dringenden Handlungsbedarf gab. Die Abschreibungsregeln und vor allem die Beträge hatten überhaupt nichts mehr mit der betrieblichen Wirklichkeit zu tun. Deswegen sind wir froh, dass wir die Neuregelungen durchsetzen konnten.

IMW: Sie können sich die Freude unserer Mitgliedsunternehmen und wahrscheinlich aller Einzelunternehmer, sowie Kleinunternehmen vorstellen, als wir kürzlich erfahren durften, dass die Abschreibungsmöglichkeiten von EDV- Hardware und Softwarekomponenten für die Betriebe positiv, angepasst an die realen Nutzungs- und Innovationszyklen, geändert wurde. Dank dafür.
                              
Veränderungen zur Sofortabschreibungen Luftfilter im Betrieb

IMW: Der Einsatz von aerosolverhindernden Luftfiltern im Betrieb ist eine praktikable Notwendigkeit zur Bekämpfung weiterer Pandemiewellen - das Problem: Abschreibungsfristen passen nicht zur Covid-Notwendigkeit. Darum unsere Bitte, sie wie die Digitalisierungsabschreibung zu behandeln. Der durchschnittliche Preis je Gerät beträgt rund 2500 Euro.
                              
Klaus Mindrup: Wir hatten das große Problem, dass diese Luftfilter von mindestens einer Bundesbehörde kritisch  gesehen wurden. Aktuell scheint sich die Auffassung in den Behörden durchzusetzen, dass der Einsatz sinnvoll ist. Ich hatte zu dieser Thematik vor etwa einem Jahr Bundesminister Spahn angeschrieben und keine eindeutige Antwort erhalten. Ich  persönlich halte den Einsatz für sinnvoll und dann macht natürlich auch eine steuerliche Förderung Sinn, denn es geht um eine schnelle Verbreitung und die Gesundheit von Menschen.

                              
"Unternehmerlohn"

IMW: Eins wurde sehr schnell zu Beginn der Pandemie klar: Die Berliner und zeitversetzt die Förderungen des Bundes, beispielsweise von Soloselbstständigen, haben eine wichtige These eindrucksvoll untermauert. Es fehlt Kleinbetrieben eindeutig an Rücklagen, da viele bei einer Unternehmensgewinnschwelle von unter 24.000 Euro im Jahr liegen. Und das bei einer Steuerfreigrenze von unter 10.000 Euro im Jahr. Diese kleinen Betriebe finanzieren sich ohne Subventionen, Zuschüsse und ohne die öffentliche Haushalte zu belasten. Wir brauchen eine höhere steuerliche Freibetragsgrenze im kleinen KMU Bereich.
                              
Klaus Mindrup: Die Pandemie hat klar gemacht, dass es große Unterschiede zwischen Selbständigen gibt. Sie sprechen die kleineren und Kleinstunternehmen an. Diese sind offensichtlich für weite Teile der Politik und Verwaltung “unter dem Radar” gelaufen, eben weil diese wie Sie sagen: “ohne Subventionen, Zuschüsse” und ohne Belastung der öffentlichen Haushalte arbeiten. Diese Selbständigen sind aber oft nicht in der Lage, teure Berater wie Rechtsanwälte und Steuerberater zu beschäftigen und haben daher ein geringes öffentliches Gehör gefunden. Ich habe zu der Minderheit in der SPD Fraktion gehört, die gefordert hat, dass für diese Gruppen eine andere Lösung als die Betreuung und die Auszahlung von Hilfen durch die Jobcenter gefunden wird. Bei den Hilfen konnten wird dann aber wichtige Sonderregelungen für diese Gruppe durchsetzen, z.B. bezogen auf das Vermögen und den angemessenen Wohnraum.
Meines Erachtens braucht man ein klares Bekenntnis, dass auch kleinere und Kleinstunternehmen für unserer Land notwendig sind und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unser Land lebenswert zu erhalten, z.B. gerade in der Kulturwirtschaft. Die Aufnahme von Krediten bei Banken und die damit einhergehende Verschuldung sind keine Lösung für diese Gruppe. Insofern ist ihr Ansatz einer höheren Steuerfreigrenze absolut nachvollziehbar und wird sogar dazu führen, dass der Staat mittelfristig Ausgaben spart, weil es so eine Chance für die Menschen gibt, etwas für das das Alter anzusparen.

IMW: Wir danken zwar für die schnelle und unbürokratische staatliche Hilfe für unsere Mitgliedsbetriebe, in Berlin und in ganz Deutschland. Die laufenden Unterstützungsprogramme, wenn auch oftmals kompliziert für Betriebe beantragbar, vor allem die Maßnahme des "Unternehmerlohns" in einigen Bundesländern als Überbrückungshilfen, sind weitere deutlich gewordene Notwendigkeiten zur Stützung der kleinen KMU's und der KMU's. Nicht immer für die Kleinbetriebe nutzbar, auch die schwer vermittelbare Verzögerung bei der Auszahlung von Überbrückungshilfen  -  die übrigens sehr bürokratisch und mit zusätzlichen Steuerberatungskosten versehen waren - letztendlich durch Herrn Altmeiers Ministerium, waren schwer "verdaulich" für unsere KMU's.

Insolvenzrecht, Lockdown und Corona

IMW:
Bekanntlich sind die Klein- und Mittelbetriebe numerisch bei Beschäftigtenzahlen und Ausbildungsplätzen, wie regionaler Wertschöpfung, klar in der Mehrheit aller Unternehmen. Branchenspezifisch gibt es Unterschiede bei den Auswirkungen durch die Pandemie. Eine große Zahl der Kleinbetriebe sehen sich einer Insolvenzwelle gegenüber, sofern eine 4. Welle der Pandemie zu weiteren Lockdown-Maßnahmen führen wird. Schon heute haben wir allein bei unseren Berliner und Brandenburger KMU's eine Zahlungsunfähigkeitsschwelle erreicht, die spürbar wird. Gemäß Insolvenzordnung -  sicher eine Erleichterung, dass der Grenzwert von 7 auf 3 Jahre reduziert wurde, die Anwendungsbestimmungen müssen allerdings noch dringend den Lebensrealitäten angepasst werden  - können zwar bilanzierende Unternehmen bei Überschuldung weitergeführt werden.
Die Personengesellschaften sind aber meist von Zahlungsunfähigkeitswellen bedroht - vor allem, weil Altersversorgungen etc. aktuell überwiegend aufgebraucht sind - das hat natürlich Konsequenzen. Wichtig: die kleinen KMU's konnten bisher meist durch Verbrauch oder starker Reduzierung Ihrer Altersversorgung Kosten und Verluste auffangen - dies wird aber in Zukunft nachgelagert zu weiteren Problemen, bis hin zur Altersarmut, führen. Working poor auch im selbstständigen Bereich. Und natürlich geht den Betrieben damit irgendwann die Luft komplett aus.
                              
Klaus Mindrup: Sie sprechen zu Recht die Frage der Bürokratie an. Am Anfang wurden z.B. in Berlin Mittel sehr schnell und ohne Prüfung ausgezahlt. Selbstverständlich kam es dann auch zu Missbrauch und dann kam der “deutsche Perfektionismus” mit dem Ziel etwas auszuschließen, was man nicht ausschließen kann, nämlich Missbrauch. Das einzige, was dagegen wirklich hilft, ist eine klare Ansage genauer Kontrollen und harter Strafen im Falle von Missbrauch. Stattdessen hat man die Prüfungen vor der Auszahlung komplizierter gemacht und die Steuerberater dazwischen geschaltet, um damit auch Haftungsfragen auf die Berater zu verschieben.
Wer dabei oft durchs Rost fällt, sind die, die sich keine Berater leisten können und konnten. Die drohende Insolvenzwelle sehe ich auch. Da wir nicht in den USA mit schnellen Entschuldungsverfahren und einer Kultur der 2. Chance leben, halte ich es neben der Verbesserung des Insolvenzrechtes für dringend erforderlich, dass die Bundesländer und der Bund bzw. deren Förder-Banken soweit wie möglich Kredite in Nachrangdarlehen wandeln und damit den Unternehmerinnen und Unternehmen die notwendige Luft zum Atmen geben. Dies wird für den Staat kostengünstiger. Im Falle von Insolvenzen werden die Kredite weitgehend nicht zurückgezahlt werden, fallen also völlig für den Staat aus. Dann werden viele Selbständige ihre Tätigkeit aufgeben, die wir aber als Gesellschaft dringend brauchen. Blind die Rückzahlungen durchzusetzen, wird also mehr Schaden als Nutzen auslösen. Bei meinem Vorschlag wird dagegen ein Großteil der Mittel zurückgezahlt werden, da die Unternehmen bis in die Phase der wirtschaftlichen Vollerholung und des neuen Aufschwungs mit Auslaufen der Pandemie wirtschaftlich überleben werden. Einen weiteren Lockdown lehne ich im Übrigen entschieden ab. Ich bin studierter Diplom-Biologe. Es ist vollkommen klar, dass fast alle Menschen in unserem Land sich entweder mit Corona infizieren und/oder geimpft sein werden. Da es genügend Impfstoff gibt, ist ein weiterer Lockdown nicht verhältnismäßig. Ausdrücklich halte ich aber Präventionsmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Situationen wie öffentlichen Verkehrsmitteln oder das intensive Testen weiterhin für sinnvoll und verhältnismäßig.

Gewerbemieten, steuerlicher Grundfreibetrag, Arbeitgeberleistungen und Azubis      

IMW: Eine Umfrage unter unseren Betrieben hat beispielsweise für Berlin / Brandenburg ergeben - der bundesweite Trend liegt sogar noch höher - dass es drei wichtige Punkte gibt, die mit Politik unbedingt besprochen und der Lebensrealität der Betriebe angepasst werden müssen.
                              
Klaus Mindrup: Was wären die drei Punkte? Steuern senken und staatliche Subventionen?
                              
IMW: Erstens die Entwicklung der Gewerbemieten in Ballungsräumen. Teilweise Mietsteigerungen von 100% für Gewerberäume und starke Verdrängung aus den Innenstadtbereichen bis in benachbarte Landkreise/Bundesländer sind mittlerweile ein Massenphänomen geworden. Im Mietwohnungsbereich lassen sich zunehmend geringere Gewinne erzielen, der Gewerbebereich rückt in den Fokus der Investitionen. Insbesondere in der Pandemie hat dieser Trend zugenommen. Konsequenzen: zunehmende Belastung der Infrastruktur durch mehr Pendler, Warenlieferungen etc. bei zunehmender CO² Belastung.

Zweitens das Thema: "Existenzsicherung von kleinen KMU's".
Ein höherer steuerlicher Grundfreibetrag, z.B. zwischen 18.000 und 24.000 Euro jährlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterhalb zu definierender Grenzwerte -  beispielsweise . steuerlicher Gewinn oder Mitarbeiteranzahl oder Umsatz - bekam eine Mehrheit der Nennungen von mehr als 86 Prozent, hätte einerseits die KMU's vor der Pandemie gestärkt und  geholfen, notwendige Zukunftsinvestitionen und Rücklagenbildung für Krisenzeiten zu ermöglichen. Die staatlichen Auffangprogramme wären damit sicher weniger umfangreich notwendig geworden.

Drittens die Möglichkeit, ähnlich wie bei der CORONA-Zulage, weitere finanzielle Zuwendungen an die Belegschaften ausschütten zu können, die nicht der kompletten Sozialversicherung unterworfen sind und auch keine geldwerten Vorteile mit Versteuerungspflicht beinhalten.
So kommen beispielsweise von 100 Euro nur 40 Euro beim Arbeitnehmer an, der Arbeitgeber aber hat einen Aufwand von min. 121 Euro Euro!
Den Mitarbeitern laufen die Preise weg, die höheren Kosten lassen sich aktuell nicht deckungsgleich an die Kundschaft weitergeben - ein Dilemma!
Es gibt aktuell einen Konkurrenzkampf zwischen Handwerk, Altenpflege, öffentlichem Dienst um die Arbeitskräfte - aber wer repariert dann noch die defekte Waschmaschine, wer das defekte Fenster?
Wir haben zwar einen Freibetrag in Höhe von 44 Euro Sachleistungen für die Mitarbeitenden der Betriebe. Das reicht aber bei weitem nicht aus, die Mitarbeiter in den Kleinbetrieben zu halten; so stirbt die kleinteilige gewerbliche Betriebsstruktur aus, die bisher für wirtschaftliche und soziale Integrität gesorgt hat. Ein Beispiel ist das Jobticket ÖPNV -  mehr als 44 Euro im Monat, komplizierte Verrechnung des Mehrbetrages - , Azubi-Ticket - rund 30 Euro im Monat, ÖPNV, Prämie ( z.B. 1200,- €/Jahr ) am Jahresende für gute Arbeit, oder projektbezogen mehrfach im Jahr ( ggf. Höchstgrenze 1200,- € ), etc. Unsere Betriebe halten hier Kombinationen mit einem Gegenwert von bis zu 2000,- €/Jahr für richtig und notwendig. Natürlich mit Höchstgrenzen, aber praktikabel.

Übrigens: Wichtig zu wissen: In 2021 sind die Azubis durchschnittlich nicht mehr 16 bis 18 Jahre alt, oftmals - auch aufgrund vieler Studienabbrecher - eher 18 bis 22. Diese wohnen überwiegend nicht mehr bei den Eltern, einige haben bereits Familienverantwortung. Nur mit Azubi -BaföG, und mit durchschnittlich 750 Euro brutto, ist in der Praxis speziell diese Gruppe auf Lohnzusatzleistungen angewiesen.
Um der ständigen Akademisierung junger Menschen ein wenig etwas "Produktives" entgegenzusetzen und um den Fachkräftemangel zu kompensieren, muss hier eingegriffen werden. Einmalige Zahlungen an die Arbeitgeber in Höhe von 2000 bis 3000 Euro einmalig, sind eine "Respektgeste", aber nicht nachhaltig.
                              
                          
Klaus Mindrup: Das ist ein ganzer “Blumenstrauß” von Themen, den sie hier aufmachen. Ich bin seit 19 Jahren Aufsichtsrat der Mieterwohnungsbaugenossenschaft Bremer Höhe eG an der Schönhauser Allee. Wir haben unsere Häuser in Prenzlauer Berg im Jahr 2000 selber gekauft, saniert und nehmen bis heute als Dachgenossenschaft neue Häuser und ihre Bewohnerinnen und Bewohner bei uns auf. Ich weiß daher, dass bei entsprechenden Bodenpreisen bezahlbarer Wohnraum gesichert und gebaut werden kann. Dies nimmt schon einmal sehr viel Druck aus dem System. Ich war auch der Geburtshelfer des genossenschaftlichen Gewerbehofs in der Saarbrücker Straße vor 18 Jahren. Hier gibt es noch Handwerksbetriebe in der Nähe des Alexanderplatzes zu bezahlbaren Mieten, denn sie sind Miteigentümer in der Genossenschaft. In allen Fällen werden Zins und Tilgung sowie die Kosten für Verwaltung und baulichen Unterhalt erwirtschaftet und die Auftragnehmer fair behandelt. Diese Modelle sind also wirtschaftlich, basieren aber nicht auf Spekulation. Spekulation und unbezahlbare Mieten sind Gift für eine sozial gemischte Stadt, deswegen habe ich als MdB das Verbot von Luxusmodernisierungen und einen starken Umwandlungsschutz in dieser Wahlperiode durchgesetzt. In der nächsten Wahlperiode will ich den Kündigungsschutz verbessern und Gewerbemieter besser schützen.

Ihre Vorschläge zu den Zulagen sind sinnvoll. Dies wird zwar kurzfristig zu weniger Steuereinnahmen führen, da das Geld aber “in den Kreislauf fließen” wird, deutlich kleiner als auf den ersten Blick. Wichtig ist, dass sich internationale Großkonzerne nicht länger arm rechnen und ihre Gewinne in Steueroasen verschieben können. Hier hat Olaf Scholz mit dem Mindeststeuerabkommen einen unglaublich wichtigen weltweiten Durchbruch erzielt.
Auch in der Frage der Ausbildung bin ich bei Ihnen. Ich selber bin Schirmherr verschiedener Ausbildungsprojekte und davon fest überzeugt, dass die duale Ausbildung ein ganz wesentlicher Eckpfeiler unseres wirtschaftlichen Erfolges ist und dass zukünftig in vielen Ausbildungsberufen mehr Geld verdient wird als nach Studienabschlüssen.

                            
IMW: Natürlich haben wir auch einige Ideen zur Gegenfinanzierung. Unsere Betriebe sind zwar keine Steuerfachleute, sie neigen, wie alle Unternehmer dazu, einfache, praktikable Lösungen anzudenken. Ein Vorschlag mit hoher Zustimmung war, den Eingangssteuersatz ab Ausschöpfung des gewerblichen Steuerfreibetrages um 1 % linear zu erhöhen - das trägt zusätzlich zu einer höheren Gesamteinnahme des Staates bei ( leichte Überdeckung ) - somit leisten die Unternehmen einen kleinen Zusatzbeitrag zur Bewältigung der finanziellen Bewältigung der Pandemie. Diese Belastung wäre zu verkraften. Und weniger Bürokratie. Aber das predigen wir ja bereits seit mehreren Jahren - bisher vergeblich.
                              
Klaus Mindrup: Wie ich schon in der vorherigen Antwort aufgeführt habe, finde ich, dass Amazon, Google, Apple, IKEA, Starbucks und andere bei uns in Zukunft Steuern zahlen sollten. Falls das Steueraufkommen wider Erwarten nicht zur Gegenfinanzierung ausreichen sollte, käme ich auf Ihren Vorschlag zurück. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass erst mit einer fairen Besteuerung ein fairer Wettbewerb möglich ist.

Vielen Dank für das Gespräch und den Austausch!
 

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Von Azubis, Sofortabschreibungen bis Unternehmerlohn: Im Gespräch mit Klaus Mindrup, MdB, Stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages
Als Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages sprach der diplomierte Biologe Klaus Mindrup mit der IMW über derzeitige und anstehende Herausforderungen kleinerer und mittlerer Unternehmen und diskutierte IMW Vorschläge, z.B. zur Änderung des Insolvenzrechtes oder über den branchenübergreifenden Wettbewerb um Fachkräfte. Herr Mindrup ist SPD-Direktkandidat für den Deutschen Bundestag im Bezirk Berlin-Pankow.

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