Berlin, 27.01.2022
Der Flurschaden, den die Pandemie insbesondere im Kulturbetrieb angerichtet hat, ist gewaltig. Jeder zehnte Kulturschaffende hat bereits aufgegeben. Die stärksten Umsatzeinbrüche verzeichnen Film- und Musikwirtschaft, Darstellende Kunst und der Kunstmarkt. Die Situation ist dramatisch, die Zukunft ungewiss. Viele Künstlerinnen und Künstler leben inzwischen in einer prekären Situation. Der Berliner Senat hat deshalb beschlossen, die Soforthilfe IV bis März 2022 zu verlängern.
Die Soforthilfe IV 7.0 genannte Unterstützung wird in der siebten Auflage bis Ende März 2022 ausgeweitet werden. Das Programm soll mit Zuschüssen helfen, Liquiditätsengpässe zu überwinden. Dafür werden bis zu 500.000 Euro gewährt. Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro. Antragsberechtigt sind etwa private Museen, Theater, Clubs, Kinos, Musikensembles oder auch Filmunternehmen.
Interessierte müssen bis 25. Februar 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen, der dann von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Kooperation mit der Berliner Investitionsbank in ein Interessenbekundungsverfahren für die Soforthilfe IV 7.0 überführt wird. Die Antragstellenden sind zudem gehalten, zunächst Fördermöglichkeiten seitens des Bundes auszuschöpfen. Stichwort ist hier der Sonderfonds Kulturveranstaltungen.
Wichtig zu wissen: Die Auszahlung der Förderbeträge aus der Soforthilfe IV 7.0 wird voraussichtlich erst im April erfolgen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die IMW-Geschäftsstelle. Wir sind per Telefon 030-240478710 oder Mail online@imw-ev.de erreichbar.
Ergänzend dazu könnte die folgende Online-Veranstaltung von Interesse für Sie sein:
Am Dienstag, den 8. Februar 2022 um 12.00 Uhr laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 7.0 ein.
Alle Informationen finden Sie hier: Link zur Infosession
Die Soforthilfe IV 7.0 genannte Unterstützung wird in der siebten Auflage bis Ende März 2022 ausgeweitet werden. Das Programm soll mit Zuschüssen helfen, Liquiditätsengpässe zu überwinden. Dafür werden bis zu 500.000 Euro gewährt. Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro. Antragsberechtigt sind etwa private Museen, Theater, Clubs, Kinos, Musikensembles oder auch Filmunternehmen.
Interessierte müssen bis 25. Februar 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen, der dann von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Kooperation mit der Berliner Investitionsbank in ein Interessenbekundungsverfahren für die Soforthilfe IV 7.0 überführt wird. Die Antragstellenden sind zudem gehalten, zunächst Fördermöglichkeiten seitens des Bundes auszuschöpfen. Stichwort ist hier der Sonderfonds Kulturveranstaltungen.
Wichtig zu wissen: Die Auszahlung der Förderbeträge aus der Soforthilfe IV 7.0 wird voraussichtlich erst im April erfolgen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die IMW-Geschäftsstelle. Wir sind per Telefon 030-240478710 oder Mail online@imw-ev.de erreichbar.
Ergänzend dazu könnte die folgende Online-Veranstaltung von Interesse für Sie sein:
Am Dienstag, den 8. Februar 2022 um 12.00 Uhr laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 7.0 ein.
Alle Informationen finden Sie hier: Link zur Infosession
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Am Dienstag, den 8. Februar 2022 um 12.00 Uhr laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 7.0 ein.
Am Dienstag, den 8. Februar 2022 um 12.00 Uhr laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 7.0 ein.