Berlin, 14.02.2022
Wirtschaftsexperten halten es für das Erfolgsmodell der Pandemie: das Kurzarbeitergeld. Dank der Kurzarbeiterregelung konnten auf dem Höhepunkt der Pandemie sechsmal so viele Arbeitsplätze gerettet werden wie bei der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. Im April 2020 erhielten rund sechs Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeitergeld.
Ein großer Vorteil dieser unverzichtbaren Konjunkturhilfe besteht darin, dass das Kurzarbeitergeld schon vor der Pandemie etabliert war, es gab funktionierende Strukturen der Auszahlung, die Gesetzeslage war klar. Die Unternehmen konnten dadurch vergleichsweise schnell entlastet werden. Entsprechend traten auch Verzögerungen durch Bearbeitungsstaus bei der Bundesagentur für Arbeit seltener auf, gerade auch im Vergleich zu der schleppenden Auszahlung der Überbrückungshilfen mit teilweise weitreichenden, existenzgefährdenden Auswirkungen.
IMW-Vorstand Susan Friedrich begrüßt mit Nachdruck die nun beschlossene Verlängerung der Ausgleichszahlung bei Verdienstausfall in Krisenzeiten und hebt einen weiteren wichtigen Aspekt hervor: „Unsere Mitglieder bestätigen immer wieder, dass das KUG nicht nur ein wichtiges Instrument ist, um Krisen zu meistern, sondern auch um Mitarbeiter zu halten. Der Fachkräftemangel ist schließlich ein belastendes Dauerproblem. Das Kurzarbeitergeld wird das Durchstarten nach der Pandemie sehr erleichtern, vielfach ist es die Rettung.“
Nun muss nur noch der Bundestag zustimmen. Die ursprünglich bis Ende März terminierte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes wird dann bis Ende Juni gelten.
Ein großer Vorteil dieser unverzichtbaren Konjunkturhilfe besteht darin, dass das Kurzarbeitergeld schon vor der Pandemie etabliert war, es gab funktionierende Strukturen der Auszahlung, die Gesetzeslage war klar. Die Unternehmen konnten dadurch vergleichsweise schnell entlastet werden. Entsprechend traten auch Verzögerungen durch Bearbeitungsstaus bei der Bundesagentur für Arbeit seltener auf, gerade auch im Vergleich zu der schleppenden Auszahlung der Überbrückungshilfen mit teilweise weitreichenden, existenzgefährdenden Auswirkungen.
IMW-Vorstand Susan Friedrich begrüßt mit Nachdruck die nun beschlossene Verlängerung der Ausgleichszahlung bei Verdienstausfall in Krisenzeiten und hebt einen weiteren wichtigen Aspekt hervor: „Unsere Mitglieder bestätigen immer wieder, dass das KUG nicht nur ein wichtiges Instrument ist, um Krisen zu meistern, sondern auch um Mitarbeiter zu halten. Der Fachkräftemangel ist schließlich ein belastendes Dauerproblem. Das Kurzarbeitergeld wird das Durchstarten nach der Pandemie sehr erleichtern, vielfach ist es die Rettung.“
Nun muss nur noch der Bundestag zustimmen. Die ursprünglich bis Ende März terminierte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes wird dann bis Ende Juni gelten.
Diesen Beitrag teilen über:

Nun muss nur noch der Bundestag zustimmen. Die ursprünglich bis Ende März terminierte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes wird dann bis Ende Juni gelten.
Bitte zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen die IMW-Geschäftsstelle unter 030-240478710 zu kontaktieren. Wir sind gern für Sie da!
Bitte zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen die IMW-Geschäftsstelle unter 030-240478710 zu kontaktieren. Wir sind gern für Sie da!