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Berlin, 22.03.2024

Unternehmen in der Pflicht


Das EU-Lieferkettengesetz


Das in Deutschland und ganz Europa vieldiskutierte Lieferkettengesetz ist formal eine EU-Richtlinie. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen - also auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen müssen nun künftig europaweit dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen. Bis zur Verabschiedung war es ein langer Weg. Die ursprünglich im Dezember gefundene Einigung auf Parlamentsebene erhielt unter den EU-Staaten nicht die nötige Mehrheit und wurde daraufhin deutlich abgeschwächt. Statt wie ursprünglich geplant, soll das Gesetz nun nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde den Angaben zufolge auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Unternehmen müssen nach der Umsetzung in deutsches Recht im eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren direkten Zulieferern Risikoanalysen vornehmen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen schaffen. Außerdem müssen sie jährlich einen Bericht über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten vorlegen und Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. In diesem Punkt bedeutet die Abschwächung für deutsche Unternehmen eine Verschärfung. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die Haftung bei Verletzung der Sorgfaltspflichten war bislang jedoch ausgeschlossen.

Die Idee des Lieferkettengesetzes ist aus Sicht von IMW-Vorstand Susan Kessler unstrittig. Sie formuliert jedoch Bedenken: „Das Anliegen des Lieferkettengesetzes ist richtig und wichtig in unserer globalisierten Welt. Familiengeführte Unternehmen legen allerdings bereits großen Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Für deutsche KMU ist aber leider wieder ein weiteres Plus an Bürokratie zu befürchten. Der Kreis der Unternehmen, die überprüft werden, wird sich mit ziemlicher Sicherheit ausweiten. Die IMW wird das kritisch begleiten und gegebenenfalls für Änderungen werben. Ich halte es zudem für unrealistisch, dass sich die Lieferketten komplett ausleuchten lassen.“

Andere Wirtschaftsverbände äußern ähnliche Kritik. Die Zielsetzung der Politik, mit Hilfe des Lieferkettengesetzes die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wird bezweifelt. Im Gegenteil besteht die Sorge, dass Unternehmen weitere Bürokratie droht und dazu ein Haftungsrisiko.

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Das EU-Lieferkettengesetz

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