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Berlin, 25.04.2024

Entlastung für den Mittelstand


Das Wachstumschancengesetz


Das im März verabschiedete Wachstumschancengesetz könnte sich als das lange herbeigesehnte Schmieröl für den sehr ins Stottern geratenen deutschen Wirtschaftsmotor erweisen. In der Ampel-Koalition gehen die Meinungen im Hinblick auf die Aufnahme neuer Schulden zur Ankurbelung der Wirtschaft bekanntlich weit auseinander. Das neue Wachstumschancengesetz, mit dem die Bundesregierung Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen ermöglichen will, dürfte sich jedoch als Energiespritze erweisen. Immerhin sollen mit den nun beschlossenen Maßnahmen Entlastungen im Gesamtvolumen von 3,2 Milliarden Euro umgesetzt werden. IMW-Vorstand Susan Kessler zeigt sich im Gespräch vorsichtig optimistisch: “Der Ansatz stimmt: Steuerliche Entlastungen für mitteständische Betriebe sind der richtige und längst überfällige Schritt in die richtige Richtung. Ich hätte es allerdings sehr begrüßt, wenn auch die von der Bundesregierung geplante Prämie für Investitionen in Energieeffizienz im endgültigen Gesetzestext enthalten geblieben wäre und das Volumen der Maßnahmen bei 7 Milliarden gelegen hätte.“

Auch andere Wirtschaftsverbände und Steuerexperten bewerten das Wachstumschancengesetz als hilfreich und guten, wenn auch nicht ausreichenden Impuls. Tatsächlich sollten KMU unbedingt prüfen, in welcher Hinsicht sie profitieren. Das Gesetz enthält mehrere Möglichkeiten für Steuerersparnisse, wie beispielsweise eine steuerliche Entlastung durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten (AfA): Unternehmer und Freiberufler, die in bewegliche Wirtschafts­güter des Anlagevermögens investieren, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jetzt degressiv mit bis zu 20 Prozent pro Jahr abschreiben. Der Vorteil: Die AfA-Beträge sind in der Regel in den ersten Jahren höher als bei der herkömmlichen linearen AfA-Methode.

Kleine und mittlere Unternehmen können obendrein bis zu 40 Prozent der Investitionskosten in den ersten Jahren zusätzlich als Sonder-AfA absetzen. Beides gilt für neue wie gebraucht gekaufte oder selbst hergestellte Güter. Auf diese Weise lässt sich der Bilanzgewinn (oder Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben) drücken. Das spart Steuern und setzt Liquidität frei. Für ­alle ab dem 1. April 2024 und bis zum 31. Dezember 2024 angeschafften oder selbst hergestellten Güter kann man nun wählen, ob man linear oder degressiv abschreiben will. Achtung: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem die Güter betriebsbereit sind.
 

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Das Wachstumschancengesetz
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