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Berlin, 12.03.2018

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Im Mai tritt die neue "Datenschutz-Grundverordnung" in Kraft


Ja, die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Herausforderung für Unternehmen und Behörden. Es stimmt, dass die Umsetzung einen nicht unerheblichen Bürokratieaufwand nach sich zieht. Richtig ist auch, dass Kosten entstehen, bis alles vorschriftsmäßig umgesetzt ist. Fest steht jedoch, der Aufwand kann sich dennoch lohnen, denn durch die neue Verordnung wird in einem hochsensiblen Bereich jedes Unternehmens, dem Datenschutz, endlich Rechtssicherheit geschaffen. Kleine wie große Firmen können davon profitieren, sich in Sachen Datensicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Letzteres ist das eigentliche Anliegen des Gesetzgebers: Die Unternehmen für den Datenschutz zu sensibilisieren und sie anzuhalten, dem zentralen Begleitthema der Digitalisierung künftig die nötige Beachtung zu schenken.
Aber es bleibt dabei: Schutz gibt es nur bei Eigenleistung!

Um was geht es? Mit dem Stichtag 25.5.2018 tritt die modernisierte Fassung der Datenschutzrichtlinie von 1995 in Kraft. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die eine Stärkung der Datenschutzrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher vorsieht, ist eine notwendige Folge der Weiterentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes. Für Unternehmer wird damit in Sachen Datenschutz ein neues Kapitel aufgeschlagen, insbesondere auch im Hinblick auf Haftungsfragen. Ohne ausdrückliche, freiwillige Einwilligung dürfen personenbezogene Daten nicht mehr genutzt oder weitergegeben werden und Firmen müssen den Umgang mit Datensätzen transparenter machen. Ob Datenspeicherung, -änderung oder -löschung, alles muss nachvollziehbar sein und deshalb dokumentiert werden. Wer das nicht gewährleistet, dem drohen Klagen, gegebenenfalls gerichtliche Sanktionen und nicht zuletzt ein großer Imageschaden.

Was heißt das für KMU? Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander! Prüfen Sie, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird und wo Daten zu welchem Zweck gespeichert werden. Beachten Sie, dass der Personenbezug auch bei Daten gegeben ist, die Zahlungsverkehr und Mahnwesen betreffen. Aufmerksamkeit ist zudem in der Lohnbuchhaltung geboten. Sie wird zwar oft extern oder mittels Software erledigt, doch das Unternehmen ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ähnliches gilt für die Warenwirtschaft. Auch in diesem Bereich unterliegt die Software den Anforderungen der DSGVO. Lange bekannt ist das Thema Newsletter. Die Einwilligung von Kunden und Interessenten muss ebenfalls den neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen. 

Studien zufolge ist erst rund die Hälfte der Unternehmen auf die neue Gesetzeslage vorbereitet. Die Dokumentationspflicht, die Anpassung des bislang praktizierten Umgangs mit Datensätzen an die Verordnung, aber auch Kosten und Zeitaufwand für die Fortbildung der Mitarbeitenden - all das ist unerfreulich, aber mit der Umsetzung der DSGVO wird der Datenschutz modernisiert, rechtssicher gemacht und vereinheitlicht.
 
Der zusätzliche Wert, den die neue Verordnung gerade auch für KMU hat, liegt auf der Hand: Die Digitalisierung steht von nun an rechtlich auf sicherem Fundament. Weitere positive Folgen: Wettbewerbsverzerrungen werden beseitigt und - ganz wichtig - die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden gesteigert. Nutzen Sie den Imagevorteil, den die Umsetzung der neuen Datenschutz-Regeln mit sich bringt für Ihr Marketing. Weisen Sie explizit auf die von Ihnen getroffenen Maßnahmen hinsichtlich der Datensicherheit hin!

Unsere dringende Empfehlung an alle IMW-Mitglieder: Vermeiden Sie die Gefahr der nach Inkrafttreten der DGSVO zu befürchtenden Klagewelle und der drohenden horrenden Bußgelder! Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Stellen Sie Ihr Unternehmen deshalb umgehend auf die neue Rechtslage ein. Verweigerung, Verzögerung oder Nachlässigkeit können unangenehme, ja existenzbedrohende Folgen für Ihr Unternehmen haben. 

Die IMW hilft Ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelung.
Nutzen Sie unsere Info-Veranstaltungen.
Details erfahren Sie in unserer Geschäftsstelle.
Einfach anrufen unter: 030-240 47 87 10

 

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Im Mai tritt die neue
Ist Ihr Unternehmen auf die Umsetzung der EU-DSGVO zum Stichtag 25.05.2018 vorbereitet?

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