Berlin, 10.04.2020
Die auf allen Ebenen formulierte Forderung führender Berliner Wirtschaftsverbände wie der IMW sowie vom Konkurs bedrohter mittelständischer UnternehmerInnen aus allen Teilen der Wirtschaft wurde endlich erhört: Noch vor Ostern beschloss der Berliner Senat, dass neben Soloselbstständigen und Kleinunternehmen, nun auch Betriebe mit mehr als 10 bis 100 Mitarbeitern finanziell unterstützt werden.
IMW-Vorstand Susan Friedrich zeigte sich zuversichtlich und erleichtert, dass die Gespräche mit den zuständigen Akteuren in der Senatsverwaltung zügig zur Erfüllung dieses dringenden Wunschs geführt haben: "Unter den betroffenen Unternehmen sind auch zahlreiche IMW-Mitgliedsunternehmen. Betriebe mit über 10 MitarbeiterInnen wie beispielsweise die Berliner Fahrgastreedereien fielen bei den ersten Soforthilfe-Programmen einfach durchs Raster. Eine unhaltbare Situation. Die IMW begrüßt nachdrücklich die schnelle Reaktion des Berliner Senats. Die Soforthilfe V in Ergänzung mit dem Kurzarbeitergeld ist ein Lichtstreif am Horizont und rettet hoffentlich viele Unternehmen vor der Insolvenz und damit auch wertvolle Arbeitsplätze."
Nach Ostern stehen 75 Millionen EUR bereit, um notleidende Unternehmen aktiv zu unterstützen. Wer den KfW-Schnellkredit, bei dem der Bund inzwischen ein Haftungsrisiko von 100% übernimmt, nicht in Anspruch nehmen kann, für den besteht nun die Möglichkeit, über die Soforthilfe V bis zu 25.000 EUR zu beantragen, in Einzelfällen auch mehr.
Weitere Details zur Soforthilfe V finden Sie unter folgendem Link.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen rund um das Thema Unterstützungsmaßnahmen für Soloselbstständige, Kleinunternehmer und den Mittelstand an unsere Geschäftsstelle zu wenden: 030-240 47 87 10.
IMW-Vorstand Susan Friedrich zeigte sich zuversichtlich und erleichtert, dass die Gespräche mit den zuständigen Akteuren in der Senatsverwaltung zügig zur Erfüllung dieses dringenden Wunschs geführt haben: "Unter den betroffenen Unternehmen sind auch zahlreiche IMW-Mitgliedsunternehmen. Betriebe mit über 10 MitarbeiterInnen wie beispielsweise die Berliner Fahrgastreedereien fielen bei den ersten Soforthilfe-Programmen einfach durchs Raster. Eine unhaltbare Situation. Die IMW begrüßt nachdrücklich die schnelle Reaktion des Berliner Senats. Die Soforthilfe V in Ergänzung mit dem Kurzarbeitergeld ist ein Lichtstreif am Horizont und rettet hoffentlich viele Unternehmen vor der Insolvenz und damit auch wertvolle Arbeitsplätze."
Nach Ostern stehen 75 Millionen EUR bereit, um notleidende Unternehmen aktiv zu unterstützen. Wer den KfW-Schnellkredit, bei dem der Bund inzwischen ein Haftungsrisiko von 100% übernimmt, nicht in Anspruch nehmen kann, für den besteht nun die Möglichkeit, über die Soforthilfe V bis zu 25.000 EUR zu beantragen, in Einzelfällen auch mehr.
Weitere Details zur Soforthilfe V finden Sie unter folgendem Link.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen rund um das Thema Unterstützungsmaßnahmen für Soloselbstständige, Kleinunternehmer und den Mittelstand an unsere Geschäftsstelle zu wenden: 030-240 47 87 10.
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